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  Die Paragraphen 216 a und b des SGB III eröffnen Unternehmen und Mitarbeitern ein hohes Maß an Absicherung und den Betroffenen interessante Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.  
 

PLANUNG:
Holen Sie sich unverbindlich Beratung und Information. Gern klären wir sie in einem Gespräch über Mittel, Möglichkeiten, rechtliche Hintergründe und Kosten detailliert auf.

ORGANISATION:
Hier gibt es klare rechtliche Vorschriften, die Sie bereits während unserer Beratung kennen lernen. Wir sorgen dafür, dass diese Vorschriften punktgenau beachtet werden.


DURCHFÜHRUNG:
Mitarbeitergespräche, Zusammenarbeit mit den Behörden, Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Karriereplanung.

 
     
     
     
     
     
   
     
     
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